Diese Regeln gelten ab heute in München und der Region

Diese Regeln gelten ab dem 12. April:

Neue Regel für den Einzelhandel 

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden ab heute wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenz-unabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen wie Drogerie, Apotheken und Lebensmittelgeschäfte.

  • Inzidenz unter 50: Normale Öffnung

  • Inzidenz zwischen 50 und 100: Click&Meet möglich

  • Inzidenz zwischen 100 und 200: Click&Meet mit negativem Corona-Test erlaubt

  • Inzidenz über 200: nur Click&Collect erlaubt


Corona-Testpflicht an Schulen

Ab heute gilt eine neue wichtige Änderungen: Alle Schüler, Lehrer und sonstige Mitarbeiter an Schulen im Präsenzunterricht müssen mindesten zweimal die Woche Corona-Selbsttests machen. Diese Tests müssen vor Ort in den Schulen durchgeführt werden. Für alle, die sich nicht in der Schule testen lassen wollen gibt es die Möglichkeit, einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest nachzuweisen. Das Ergebnis davon darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Ohne Test-Nachweis darf nicht am Unterricht teilgenommen werden.

 

Neue Quarantäneregel

Personen, die vollständig geimpft sind brauchen nach der Rückkehr aus dem Ausland nach Bayern nicht mehr in Quarantäne. Trotzdem müssen sie ein negatives Testergebnis vorweisen können.