Mann soll sich als Arzt in Impfzentren Rosenheim und Dachau ausgegeben haben

Ein aus dem Landkreis München stammender Mann soll sich als Arzt ausgegeben haben und als solcher gegen Entgelt im Impfzentrum Rosenheim und Dachau tätig gewesen sein. 

Der Verdacht besteht, dass der Mann über keine Zulassung als Arzt verfügt und seine Einstellung mittels einer gefälschten Approbationsurkunde erschlichen hat. Der Beschuldigte befindet sich in dieser Sache zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

Im Impfzentrum Rosenheim wirkte der Beschuldigte von Anfang Januar 2021 bis 24.03.2021 an über 1300 Impfungen mit, wobei er jeweils die zu impfende Person aufklärte, aber die Verabreichung des Impfstoffs an eine medizinische Fachkraft delegierte. Eine eigenhändige Verabreichung von Impfstoff durch den Beschuldigten in Rosenheim ist bislang nicht bekannt.

Weiterhin wurde zwischenzeitlich bekannt, dass der Beschuldigte jedenfalls im März 2021, ebenfalls gegen Entgelt, in Karlsfeld, Landkreis Dachau im dortigen Impfzentrum tätig war, wobei er dort bei ca. 40 bis 50 Personen selbst Impfstoff gespritzt haben soll. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand kam es bei den Geimpften dabei zu keinen gesundheitlichen Komplikationen, die nicht typische Nebenwirkungen einer Corona-Schutz-Impfung waren. Die Frage, ob der Beschuldigte noch anderweitig als Arzt, insbesondere bei weiteren Impfzentren, tätig war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Sachverhalt wird unter allen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Vorrangig wird derzeit eine Strafbarkeit unter den Gesichtspunkten der Urkundenfälschung, des Betrugs und der (gefährlichen) Körperverletzung abgeklärt.

Der Verdacht der Körperverletzung besteht, da der Beschuldigte nicht über die erforderliche Qualifikation als Arzt verfügt und damit bereits die (angeblich) ärztliche Mitwirkung an einer Impfung bzw. die Verabreichung der Injektionen juristisch unter den Tatbestand der Körperverletzung fällt, auch wenn es zu keinerlei Schädigungen der Geimpften kam. Dem Beschuldigten droht Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahre.

30.03.2021