Zoll bestätigt: FC Bayern zahlte jahrelang nicht einmal Mindestlohn

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Ermittlungen des Hauptzollamts München haben ergeben, dass ein namhafter Münchner Fußballverein im Zeitraum zwischen November 2016 bis November 2021 Arbeitskräfte auf 450 Euro Basis beschäftigt und entlohnt hat, obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher war. Auf Gong96.3-Anfrage bestätigte das Hauptzollamt, dass es sich um den FC Bayern München handelt.  

Nachwuchstrainern kein Mindestlohn bezahlt

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass der Fußballverein in seinem von ihm betriebenen Nachwuchsleistungszentrum nicht den Mindestlohn entrichtet hat. Außerdem kam der Verein seinen Aufzeichnungsverpflichtungen hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden nicht bzw. nicht richtig und vollständig nach. Zwischen den Arbeitnehmern und den Verfahrensbeteiligten wurden schriftliche Arbeitsverträge geschlossen, in welchen unter anderem auch der vertragliche Umfang geregelt war. 

 

Gong 96.3-Sportchef Thomas Killian:

Es geht um Jugendcoaches im Nachwuchsleistungszentrum. Die haben demnach nicht einmal den Mindestlohn verdient. Einige berichten von einem effektiven Stundenlohn von gerade einemal 4,50€. Zum Vergleich: Thomas Tuchel bekommt rund 23€ an jeder Minute des Jahres.

 

FC Bayern muss Strafe zahlen Im Rahmen des Verfahrens wurden eine Vielzahl von Zeugen vernommen und Sachbeweise ausgewertet. Der Münchner Zoll hat dabei festgestellt, dass abweichend von den vertraglichen Regelungen und den geführten Stundenaufzeichnungen, wesentlich mehr Stunden als vereinbart geleistet und somit die gültigen Mindestlöhne nicht gezahlt und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet wurden.

Durch dieses Vorgehen wurden sowohl Sozialversicherungsbeiträge nicht richtig und nicht in voller Höhe abgeführt als auch die zu zahlenden Mindestlöhne in erheblichem Maßen unterschritten.

Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München "Das Hauptzollamt München hat gegen den Münchner Fußballverein einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen" Des Weiteren werden die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert.

15.06.23