Ostern: Das müsst ihr bei der Einreise in Italien, Spanien, Portugal & Co  beachten

Heute beginnen die Osterferien und für alle, die dieses Jahr wegfahren wollen, sind hier die Reiseregeln zu euren Zielen.

Achtung: Am Münchner Flughafen gilt die Maskenpflicht nur noch in den Shuttles, also den Bussen und Bahnen zu den Flugzeugen. In den Fliegern selbst heißt es bei den meisten Airlines, wie zum Beispiel Lufthansa, Emirates und Eurowings, Maske auf.

1. Italien

Einreise: Vor der Einreise soll man sich online anmelden. Ebenso braucht man den Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden). Ohne Nachweis muss man für 5 Tage in Quarantäne. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.

Vor Ort: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars oder in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In Innenräumen der Gastronomie gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht immer noch die 2G-Regel.

Corona-Lage: Die aktuelle Inzidenz bei 836 (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht).

 

2. Spanien

Einreise: Urlauber müssen sich vor der Reise auf der Internetseite „Spain Travel Health-Portal“ anmelden. Alle Reisenden über zwölf Jahre brauchen einen Nachweis der Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.

Vor Ort: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte und unter 60 Jahre alt ist, muss nicht mehr in häusliche Isolation.

Corona-Lage: Es gibt etwa 200 Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner.

 

3. Portugal

Einreise: Jeder, der über 12 Jahre alt ist, muss sich über das „Passenger Locator Form – Flight Information“ Portal anmelden.

Vor Ort: Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen, wie zum Beispiel einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.

Corona-Lage: Die Inzidenz liegt bei rund 700 Fällen pro 100 000 Einwohner. Das Land hat mit 93 Prozent eine besonders hohe Impfquote.

 

4. Österreich

Einreise: Für die Einreise gilt weiter die 3G-Regel für alle über 12 Jahre.

Vor Ort: Im Land herrscht in allen Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. In Wien gilt in der Nachtgastro, sowie bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ab 100 Personen – und ohne zugewiesene Plätze – können Veranstalter zwischen 3G und Maskenpflicht wählen. Werden Sitzplätze zugewiesen, gilt die Maskenpflicht (ohne 3G-Alternative).

Corona-Lage: Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner ist auf rund 1800, gefallen.

 

5. Frankreich

Einreise: Für Geimpfte gelten keine Auflagen, es muss lediglich ein gültiger Impfpass vorgelegt werden. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Vor Ort: Es gilt nur eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Corona-Lage:  In 7 Tagen gab es 1460 Fälle pro 100 000 Einwohner.

 

6. Griechenland

Einreise: Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat, einen bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist, können einreisen.

Vor Ort: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

Corona-Lage: Circa1400 Fälle pro 100 000 Einwohner.

 

7. Türkei

Einreise: Um in die Türkei einreisen zu können, muss man: mindestens zweimal geimpft sein, eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Vor Ort: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen gilt die Maskenpflicht.

Corona-Lage: In Istanbul lag die Inzidenz zuletzt bei rund 240 pro 100 000 Einwohner, in der Touristenhochburg Antalya bei rund 90.

 

08.04.2022