1,81 Millionen Euro Corona-Bußgelder in München eingenommen

Bis 12.02.2021 hat die Bußgeldstelle seit Beginn der Pandemie mehr als 15.000 Anzeigen mit Corona-Bezug erfasst und aufgrund dieser Anzeigen rund 8.400 Bußgeldbescheide erlassen, gegen rund 850 geahndete Fälle wurde Einspruch eingelegt, rund 3.500 Bußgeldverfahren wurden eingestellt.  Rund 200 Verfahren wurden zuständigkeitshalber an andere Kreisverwaltungsbehörden abgegeben, weil die Betroffenen ihren Wohnsitz außerhalb Münchens haben.

Das Bußgeldaufkommen (inkl. Gebühren und Auslagen) summiert sich bislang auf rund 1,81 Millionen Euro. Wem die Gelder letztlich zufließen ist Sache der Stadtkämmerei bzw. des Bayerischen Finanzministeriums. Dazu müssten bitte die jeweiligen Pressestellen angefragt werden.

Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor den Folgen der Pandemie zu schützen. Die allermeisten Menschen halten sich an die Corona-Regeln und zeigen sich solidarisch. Wer jedoch bewusst gegen die staatlichen oder städtischen Schutzmaßnahmen verstößt, muss mit Bußgeld rechnen und die Konsequenzen tragen.

 

Arten von Verstößen (Auswahl):

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum: 47 Anzeigen

  • Betriebes eines Gaststätte ohne Vorliegen eines Ausnahmegrundes: 131 Anzeigen

  • Betriebes von Ladengeschäften des Einzelhandels mit Ausnahme der Ladengeschäfte des täglichen Bedarfs: 35 Anzeigen

  • Durchführens einer Veranstaltung oder einer Versammlung: 30 Anzeigen

  • Feierns und Grillens auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen: 64 Anzeigen

  • Nichttragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in Einrichtungen des ÖPNV: 1.323 Anzeigen

  • Nichttragens einer Mund-Nasen-Bedeckung an sonstigen Orten: 597

  • Nichteinhaltens der Kontaktbeschränkung: 1.780 Anzeigen

  • Nichteinhaltens des vorgeschriebenen Mindestabstandes: 232 Anzeigen

  • Nichteinhaltens der Schutz- und Hygienekonzepte: 16 Anzeigen

  • Nichtsicherstellens der Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften durch Betreiber: 619 Anzeigen

  • Verlassens der eigenen Wohnung ohne Vorliegen eines triftigen Grundes: 9.982 Anzeigen

  • Verstoßes gegen die Quarantäne-Anordnung: 22 Anzeigen

  • Zusammenkunft in privat genutzten Räumen/Grundstücken: 19 Anzeigen