Das stadtweite Alkoholverbot in der Öffentlichkeit hier in München ist gekippt

Was das bedeutet:

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Alkoholverbot der Stadt München gekippt. In der Zweiten Instanz sahen es die Richter als unverhältnismäßig ein, den Konsum in der Öffentlichkeit ab 23 Uhr und den Verkauf ab 21 Uhr zu verbieten.

Stand 2.9.:

Auf Initiative der CSU hat der Münchner Stadtrat heute beschlossen, dass die Stadtverwaltung ein neues Alkoholverbot im Sinne des Münchner Modells erlässt. Dieses soll rechtssicher an vordefinierten Hotspots ab einem Covid-Koeffizienten von 35 gelten und Abgabe und Konsum umfassen.

 

Das sagt OB Reiter dazu:

Oberbürgermeister Dieter Reiter hat den Vollzug der Regelung ab sofort gestoppt. Allerdings hat das Gericht seine Entscheidung damit begründet, dass vor allem eine stadtweites Verbot nicht rechtmäßig sei.

Deshalb wird im Auftrag des OB bereits eine neue Allgemeinverfügung ausgearbeitet. Das Verbot soll dann an bestimmten Hotspots wie dem Gärtnerplatz oder den Isarauen gelten. Dieter Reiter sieht das Alkoholverbot weiter als Möglichkeit, dass Infektionsgeschehen so gut wie möglich im Griff zu behalten.